Handlungsbedarf Grundsteuer - Reform 01.01.2022
Jeder Eigentümer einer Immobilie ist verpflichtet, eine Steuererklärung für jedes Grundstück (wirtschaftliche Einheit) zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts einzureichen. Maßgebender Stichtag ist der 01.01.2022, die neu ermittelte Grundsteuer wird ab 2025 erhoben und von den Gemeinden festgesetzt. Bis zum Stichtag 01.01.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte und ein Grundsteuermeßbetrag festgestellt.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärungen erfolgte Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung. Zusätzlich versenden die Finanzverwaltungen ein Informationsschreiben.
Es gibt das von neun Bundesländern angewandte Bundesmodell, von dem mehrere Bundesländer abweichende Regelungen getroffen haben: Bayern (Flächenmodell), Hessen, Niedersachsen und Hamburg (Flächen-Lage-Modelle); Baden-Württemberg (modifizierte Bodenwertmodell). Saarland und Sachsen (Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen). .
Ihre Optionen
Sie haben die Möglichkeit, die verpflichtend vom 01.07. – 31.10.2022 einzureichende Steuererklärung für jede einzelne wirtschaftliche Einheit
- persönlich über ELSTER einzureichen oder
- Ihren Steuerberater zu beauftragen
Ich habe mich intensiv mit der Grundsteuer-Reform beschäftigt und möchte allen Steuerpflichtigen aber auch meinen Steuerberaterkollegen eine rechtssichere und einfache Lösung anbieten, die Pflicht zur Einreichung einer zusätzlichen Steuererklärung für Grundsteuer zu erfüllen.
Ich konzentriere mich auf die Abfrage nur der notwendigen Daten beim Mandanten über leicht lesbare Eingabemasken, kontrolliere die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten und reiche die Steuererklärung zur Grundsteuer online über DATEV-Systempartner ein.
Wenn Sie mir ihren zuletzt festgestellten Grundsteuer-Messbetrag, den Hebesatz und ergänzend die von der Gemeinde festgesetzte Grundsteuer (Jahresbetrag) mitteilen, erstelle ich eine Vergleichsrechnung alte zu neue Grundsteuer.
Ablauf
- Kontaktieren Sie mich mittels E-Mail: StB-Kalwa@t-online.de
- Rückmeldung von mir mit
- - einer Liste der benötigten Unterlagen
- - Zusendung der AGB für Steuerberater
- Sie senden mir die erforderlichen Unterlagen
- Ich kontrolliere die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten und hole auf Wunsch fehlende Unterlagen bei den zuständigen Behörden ein
- Ich erstelle die Steuererklärung zur Grundsteuer und übermittle diese über DATEV oder einen Systempartner von DATEV an die Finanzverwaltung
- Auf Wunsch prüfe ich den Steuerbescheid und vertrete vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Informationsblatt
- Wann
Einreichung zwischen 01.07.2022 und 31.10.2022 - Was
Grundsteuererklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte (LuF-Vermögen) bzw. der Äquivalenzbeträge (Grundvermögen) auf den 01.01.2022 - Wo
beim zuständigen Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist (Lagefinanzamt) - Wie
Die Feststellung-Erklärung auf den 01.01.2022 ist in elektronischer Form über die Online-Plattform ELSTER abzugeben. Einzelne Bundesländer erlauben die Abgabe in Papierform auf amtlichen Formularen. - Wer
Eigentümer Grundstück, Erbbauberechtigte und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft